Thema Steuervorteil
Die Beiträge für den GoldenFuture können steuerlich als Altersvorsorge geltend gemacht werden.
Von den laufenden Rentenzahlungen ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die alternativ wählbare Kapitalabfindung bleibt weiterhin steuerfrei. Vorraussetzung: mindestens 12 Jahre Laufzeit.