Thema Normal-Tod:

Im Fall des Todes vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich Gewinnbeteiligung an die Hinterbliebenen zurückgezahlt.

Bei Tod nach Rentenbeginn wird die garantierte Rente zuzüglich der Gewinnanteile auf jeden Fall bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an eine begünstigte Person weitergezahlt. Die Rentengarantiezeit beträgt bei Männern 14 Jahre, bei Frauen 17 Jahre.